Vielleicht überrascht es manchen, dass Johannes Paul II. gesagt hat, die bräutliche Vereinigung an sich sei ein Zeichen von Gottes Sehnsucht, sich vollkommen mit uns zu vereinen (was intim ist, aber nicht sexuell). Es ist ein Zeichen der Liebe Christi für seine Braut, die Kirche. Wie entscheidend ist es also, dass Paare ihre Beziehungen entsprechend ihrer Bestimmung als vollkommenes Abbild Gottes leben, gemäß dem ewigen Plan Gottes für die Menschheit.
Der Heilige Paulus lehrt: „Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat“. Dann verweist er auf den Anfang, wie Christus es im Evangelium tut und sagt: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche“. (Eph 5, 25, 31-32)
Johannes Paul II. erklärte, dass der Körper in der sexuellen Vereinigung der Körper spricht, und dass diese Sprache die Wahrheit verkünden muss. Da das Wesen des ehelichen Aktes, wie er von Gott her gedacht ist, sowohl die interpersonale Gemeinschaft des Paares als auch die Möglichkeit zur Zeugung umfasst, können Mann und Frau nicht verhüten, ohne ihre Würde als Personen und die Würde des ehelichen Aktes als solchen zu verletzen.
Aus dauernder Sorge um das wahrhaft Menschenwürdige gebrauchte Johannes Paul II. die Theologie des Leibes, um die Hintergründe der kontroversen Enzyklika Humanae Vitae Papst Pauls VI. zu erklären: „Mann und Frau vollziehen in der ‚Sprache des Leibes’ jenen Dialog, der nach Gen 2, 24-25 am Schöpfungstag seinen Anfang nahm.
„Gerade im Bereich dieser ‚Sprache des Leibes’, die mehr ist als bloß sexuelle Reaktion und die, als echte Sprache der Personen Erfordernissen der Wahrheit, d. h. objektiven moralischen Normen unterliegt, sprechen Mann und Frau sich gegenseitig aus, und zwar auf die vollste und tiefste Weise, die ihnen von der körperlichen Dimension ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit ermöglicht wird: Mann und Frau bringen sich im ganzen Ausmaß der Wahrheit ihrer Person zum Ausdruck (ThdL 22. August 1984).